ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen (Vorträge, Seminare, Fort- und Weiterbildungen) des ISA Berlin. Sie regeln die Beziehungen zwischen ISA Berlin mit Erdmuthe Kunath als Veranstalterin und dem/der Teilnehmer/-in.

Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern begründet.

II. Anmeldung

Die Anmeldung für alle Seminare erfolgt verbindlich mit dem Anmeldeformular des ISA Berlin (https://isa-berlin.de/anmeldung).

Für Fortbildungen gelten jeweils individuelle Anmelde-, Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen. Diese sind in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung genannt.

III. Anmeldebestätigung

Nach Eingang der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden eine Anmeldebestätigung an ihre Email-Adresse.

Sollten bei Eingang der Anmeldung bereits alle Plätze vergeben sein, erhalten Sie umgehend Nachricht und eine Rückerstattung der Seminargebühr.

IV. Teilnahmebescheinigung

Die Teilnehmenden erhalten auf Wunsch nach Ende der Veranstaltung eine Teilnahmebescheinigung mit Seminarthema, Umfang und der gezahlten Teilnahmegebühr.

V. Teilnahmegebühren

Die Gebühren für Seminare sind mit der Anmeldung fällig und sofort zahlbar.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das bei der Anmeldung genannte Konto.

Bei Fortbildungen erfolgt die Zahlung der Gebühren gemäß dem in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesenen Zahlungsplan.

Bei nicht rechtzeitiger oder nicht vollständiger Zahlung behält sich ISA Berlin das Recht vor, Teilnehmende von der Teilnahme auszuschließen.

VI. Durchführung

Sollte eine Veranstaltung ausfallen müssen, erhalten alle Teilnehmer schnellstmöglich Nachricht und die Gebühren werden umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Insbesondere übernimmt ISA Berlin keine Haftung für in Verbindung mit der Absage einer Veranstaltung der/dem Teilnehmenden entstandene Übernachtungs- oder Anreisekosten, die nicht mehr storniert werden können.

Muss eine Veranstaltungseinheit aus von ISA Berlin nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Referenten), wird sie nach Möglichkeit nachgeholt.

In Einzelfällen können Programmänderungen notwendig werden und sind vorbehalten.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das Programm gegenüber der Kursbeschreibung zu modifizieren, soweit dies aus organisatorischen oder didaktischen Gründen notwendig und den Teilnehmenden zumutbar ist. Das Programm wird in seinen wesentlichen Elementen allerdings in jedem Fall aufrechterhalten.

Teilnehmende, die vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen die Veranstaltungsdisziplin verstoßen oder durch ihr Verhalten den Erfolg der Veranstaltung gefährden, können von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Verringerung der Gebühren besteht nicht.

VII. Unterbelegung von Seminaren

Bei Unterbelegung eines Seminares behalten wir uns vor, die Gesamtdauer des Seminars bei unveränderten Seminarinhalten zu verkürzen. Ansprüche gegen das Institut entstehen nicht.

VIII. Rücktritt/Stornokosten

Bei Verhinderung gilt, das der bereitgestellte Platz und nicht die tatsächliche Anwesenheit honoriert wird. Bei Rücktritt bis zu 3 Wochen vor Seminarbeginn ist eine Bearbeitungsgebühr von € 60,- zu entrichten.
Bei späterem Rücktritt – aus welchen Gründen auch immer - wird die volle Gebühr fällig, falls kein Ersatzteilnehmer gestellt wird.

Bei mehrteiligen Veranstaltungen buchen die Teilnehmehmenden jeweils den Platz, müssen also auch bezahlen, wenn sie einen Teil versäumen.

Für Fortbildungen gelten jeweils individuelle Anmelde- und Rücktrittsbedingungen. Diese sind in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung ausgewiesen.

Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei ISA Berlin.

Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung der Gebühren.

IX. Haftung

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen findet in eigener Verantwortung statt.

Für das Abhandenkommen von Wertgegenständen und Garderobe am Veranstaltungsort wird keine Haftung übernommen.

Der Besuch einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist auf Fälle von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten der Veranstalterin bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen begrenzt. Bei Personenschäden haftet die Veranstalterin nur bei schuldhaften Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilfen. Mängel bei der Durchführung der Veranstaltung und/oder aufgetretene Schäden sind der Veranstalterin unverzüglich anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Obliegenheit verliert die Person ihre Ansprüche auf Nacherfüllung oder Erstattung der Gebühr, es sei denn, der Mangel beruht auf einem vorsätzlichen Verhalten der Veranstalterin bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter*innen und Erfüllungsgehilfen.

Hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Pandemien, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- und Rohstoffversorgung, Krankheit des Referenten und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnlicher Ereignisse, die ISA Berlin nicht zu vertreten hat, befreien ISA Berlin für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Vertragserfüllung.
In diesen Fällen ist ISA Berlin nicht zum Schadenersatz, insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten verpflichtet.
ISA Berlin wird im Falle höherer Gewalt die Teilnehmenden unverzüglich von dem Eintritt der Verhinderung unterrichten und die Teilnahmegebühr bei Ausfall eines Seminars umgehend erstatten.
Bei bereits laufenden, mehrteiligen Fortbildungen wird die Durchführung für den Zeitraum des Ereignisses ausgesetzt und nach dessen Beendigung wieder aufgenommen.
Weitere Ansprüche bestehen nicht.

X. Urheberrecht

Die Konzepte und Inhalte der Veranstaltungen sind urheberrechtlich geschützt. Gleiches gilt für die in den Veranstaltungen verwendeten Arbeitsunterlagen.

Das Aufnehmen von Bild- oder Tonaufnahmen jeglicher Art ist nur in Absprache mit der Veranstalterin erlaubt.
Die von der Veranstalterin dem*der Teilnehmer*in überlassenen Texte, Audio/Video- und/oder Bild-Aufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt.
Eine Vervielfältigung der Texte und/oder Aufnahmen sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht zulässig.
Verstöße berechtigen den Veranstalter auch, den*die Teilnehmer*in von der Veranstaltung ohne Erstattung der Kursgebühr auszuschließen

XI. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

XII. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.